Personalgespräch

Personalgespräch: Wenn du als Arbeitnehmer zu einem Personalgespräch gebeten wirst kommt fast immer die Frage auf ob du dieses Gespräch überhaupt führen musst oder ob der Chef es anordnen kann und  ob er verpflichtet ist dir den Grund zu nennen?

Vorgesetzte: Auch Vorgesetzte sind häufig unsicher: Denn eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zu solch einem Personalgespräch existiert nicht, daher führen diese Unsicherheiten nicht selten zu Konflikten. Möchte dein Chef im Personalgespräch mit dir über deine Arbeitsleistung oder dein Verhalten im Betrieb sprechen kannst du dich nicht widersetzen, tust du dies doch darf dein Chef eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung aussprechen. Aufgrund seines Weisungsrechts kann er solch ein Gespräch einseitig anordnen.

Vorausgesetzt: Das Gespräch findet während der Arbeitszeit statt und es existiert ein sachlicher Anlass. Nutzt dein Chef solch ein Personalgespräch ausschließlich dafür dich zu schikanieren und ordnet dieses deshalb auch noch außerhalb deiner Arbeitszeit an musst du dem Gesprächstermin nicht folgen.

Regeln für das Personalgespräch

(1) Wenn ausschließlich über eine Änderung der Vertragsbedingungen oder gar der Vertragsbeendigung gesprochen werden soll, denn soweit geht das Weisungsrecht eines Arbeitgebers nicht.

(2) Das heißt für dich : Einerseits musst du nicht jedem Personalgesprächstermin nachkommen, andererseits muss dir der Gesprächsinhalt genannt werden, um hier eine Entscheidung treffen zu können

(3) Aber auch : Ordnet dein Arbeitgeber das Gespräch rechtmäßig an musst du persönlich erscheinen. Ein Recht darauf rechtlichen Beistand (z.B. in Form eines Anwalts für Arbeitsrecht) mitzubringen hast du nicht, es sei denn dein Chef bringt betriebsfremde Personen mit zum Gespräch dann darfst auch du eine Unterstützung mitbringen. Hingegen darfst du eine Person vom Betriebsrat hinzuziehen!

(4) Generell kannst du von deinem Chef eine Vorbereitungszeit für dieses Gespräch verlangen. Je nach Aufwand und Umfang des Personalgesprächs kannst du bis zu einem Monat oder länger in Anspruch nehmen ansonsten gilt aber eine Vorbereitungszeit von 1 – 2 Tage.