Solo-Selbstständigkeit: Oft handelt es sich bei Solo-Selbstständigkeit um einen Ein-Mann-Betrieb, deren Equipment welches für die zu verrichtenden Arbeiten nötig wird in einen Sprinter – Kastenwagen – passt. Die Arbeiten die Solo-Selbstständige anbieten decken mittlerweile das ganze Spektrum auf dem Arbeitsmarkt ab. Ihre Aufträge erledigen sie nicht nur tagsüber, sondern sie sind vor allem auch abends und am Wochenende unterwegs. Für einen geringfügigen Stundenlohn – der sich kaum rechnet – übernehmen Solo-Selbstständige sogar kleinere Aufträge die sich für die großen Fachbetriebe nicht lohnen. Für Verbraucher füllen die Solo-Selbstständigen oft die Lücke zwischen den Fachbetrieben aus, auch wenn die geleistete Arbeit nicht immer die Qualität aufweist. Seit 2004 ist es möglich in verschiedenen Berufen auch ohne Meisterbrief einen Betrieb zu gründen. Der Bund erhöhte damals die Förderung für Existenzgründer, sodass man sogar einen Ein-Mann-Betrieb gewerblich anmelden konnte. Der Anteil der Solo-Selbstständigen hat kontinuierlich zugenommen. Die Wachstumsphase seit 2004 ist dabei eng mit dem durch die Hartz-Gesetze eingeführten Existenzgründungszuschuss – auch “Ich-AG” genannt – zu begründen. Der Missbrauch war allerdings von vornherein vorprogrammiert, weil immer mehr Großbetriebe sich das Geschäftsmodell der Solo-Selbstständigen zu eigen gemacht haben und diese Ein-Mann-Betriebe zu geringen Löhnen und ohne ausreichende soziale Absicherung für sich arbeiten ließen und bis heute arbeiten lassen!
Gründungszuschuss: Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Transferleistung zur Förderung einer Existenzgründung, die nach den §§ 93 f. Drittes Buch Sozialgesetzbuch von der deutschen Bundesagentur für Arbeit an Empfänger von Arbeitslosengeld gezahlt werden kann, die sich hauptberuflich selbständig machen und damit ihre Arbeitslosigkeit beenden. Der Gründungszuschuss fasst die bis 2006 gewährten Einzelmaßnahmen, nämlich das Überbrückungsgeld und den Existenzgründungszuschuss (Ich-AG), zu einem Förderinstrument zusammen. Seit Dezember 2011 ist der Gründungszuschuss bei Neuanträgen keine Pflichtleistung mehr, sondern nur noch eine Ermessensleistung. Dadurch werden im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit Einsparungen von jährlich mehr als 1 Mrd. € vorgenommen. Nach Angaben der Arbeitsagenturen scheitern etwa 20% bis 30% dieser Existenzgründungen. Neueren Statistiken zufolge meldeten sich 93,2% der Bezieher des Gründungszuschusses – zumindest in den ersten 6 Monaten nach Beginn der Förderung – nicht mehr arbeitslos. Die geförderte Existenzgründung soll aus der Arbeitslosigkeit führen und langfristig eine ausreichende Erwerbsgrundlage schaffen. Das Existenzgründungskonzept muss deshalb tragfähig sein. Der Antragsteller muss u.a. die fachlichen und materiellen Voraussetzungen für die erfolgreiche Ausübung der selbständigen Tätigkeit durch eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (zum Beispiel Industrie- und Handelskammer, Kreditinstitut) nachweisen.