Die MitarbeiterInnen der Agentur für Arbeit nennen die Bürger ihre Kunden, während diese die Agentur als legalisierte Sklavenhändler titulieren. Immer mehr Arbeitssuchende, Arbeitslose und Hartz IV Empfänger werden zu unrecht von der Agentur für Arbeit willkürlich schikaniert. Drohungen, Erpressungen und Sanktionierungen gehören hierbei zu den bevorzugten Druckmitteln die die AgenturmitarbeiterInnen anwenden. Ihr skrupelloses handeln bleib fast immer ohne nennenswerte Konsequenzen, da die vorgegebenen Ziele klar definiert sind: Die Bürger schnell und unkompliziert in Arbeitsverhältnisse zu drängen, damit diese nicht in der Arbeitslosenstatistik auftauchen.
So hat sich die Agentur für Arbeit als Ort des Schreckens in den Köpfen der Bürger etabliert. Wer einen Termin bei der Agentur für Arbeit hat geht schon mit Unbehagen und oft mit Angst dort hin. Weiterhelfen können und wollen die Agenturen ihren Kunden allerdings nicht. Dabei wollen die Bürger nur einen Arbeitsplatz von dem sie auch leben können, doch die AgenturmitarbeiterInnen drängen ihren Kunden ausschließlich Ein-Euro-Jobs, Minijobs, Leiharbeit, befristete Verträge oder sonstige prekäre Arbeitsverhältnisse auf. Sollte die Agentur für Arbeit eigentlich als Beratungs- und Vermittlungsstelle fungieren, ist diese jedoch zu einem extremen Verwaltungsapparat mutiert der jährlich immer mehr Gelder verschlingt. Was die Bürger beklagen, rügte bereits der Bundesrechnungshof. Die Vermittlungsarbeit der Agentur für Arbeit sei ineffizient, die Fördermaßnahmen nur zufällig erfolgreich und die Weiterbildungsprogrammen sind oft nutzlos. Zudem stellte der Bundesrechnungshof fest, dass die Betreuung von Harz IV Beziehern noch deutlich verbesserungsbedürftig ist. Dieser Mangel ist ein wesentlicher Grund dafür das Maßnahmen und anschließende Vermittlungsbemühungen erfolglos blieben. Bei gut jedem dritten Fall sei der Abschluss einer Fördermaßnahme nicht zum Anlass genommen worden, die Integration in den Arbeitsmarkt anzupassen. Die Fachkräfte bei der Agentur für Arbeit hätten sogar dabei zentrale Vorgaben missachtet. Obwohl die Agentur für Arbeit vom Bundesrechnungshof gerügt wurde und in der Kategorie Vermittlungserfolg gänzlich versagt hat, war die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles – bis 28. September 2017 – für Veränderungen am System alles andere als offen. Ihrer Ansicht nach stimmten die Verhältnisse so wie sie waren. Während also die AgenturmitarbeiterInnen bedingungslosen Rückhalt von ihrer Chefin bekamen, terrorisierten diese ihre Kunden unbehelligt weiter, was bis heute so anhält!
Zwangsarbeit!, gefördert durch die Agentur für Arbeit: Weil die Agentur für Arbeit komplett versagt hat, startete Anfang 2018 in Bremerhaven ein Pilotprojekt für Langzeitarbeitslose. Das Pilotprojekt sieht u.a. vor: Langzeitarbeitslose die mehr als vier Jahre arbeitslos sind für bis zu drei Jahre in eine öffentlich geförderte Arbeit zu zwingen. Der Clou an der Sache ist: Langzeitarbeitslose sollen für die Unternehmen ohne Gehalt arbeiten, erhalten jedoch weiterhin ihre geringfügigen Bezüge von der Agentur für Arbeit. Vorgesehen ist, dass Langzeitarbeitslose „nur“ als Handlanger die Unternehmen unterstützen sollen. Die Agentur für Arbeit erklärte, dass das Pilotprojekt zwar noch überarbeitet werden muss im Grundkern aber bereits verankert ist. Im engen Zusammenhalten mit Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles – bis 28. September 2017 – wurde das Pilotprojekt erarbeitet und schließlich auf den Weg gebracht. Die Unternehmen in Bremerhaven beteiligen sich liebend gerne an diesem Pilotprojekt, da sie Arbeitskräfte zum Nulltarif bekommen und so die Zahlen ihrer LeiharbeitnehmerInnen senken können. Die Langzeitarbeitslosen hingegen haben kaum eine Chance sich dagegen zu wehren! Lehnen sie das Pilotprojekt ab, sanktioniert die Agentur für Arbeit die Teilnehmer und streicht ihnen die Bezüge. Damit wurde ein weiteres Kapitel in der gnadenlosen Ausbeutung der Arbeitskraft aufgeschlagen. Das die Langzeitarbeitslosen tatsächlich nur als „Handlanger“ eingesetzt werden sollen kann an dieser Stelle schon jetzt bezweifelt werden. So hat die Agentur für Arbeit in Bremerhaven gemeinsam mit Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles – bis 28. September 2017 – und den Arbeitgebern ein System geschaffen wovon nur diese Parteien profitieren, die Arbeitslosen hingegen sind mal wieder die Dummen!
Bundesarbeitsministerin Angela Nahles – bis 28. September 2017 – vertrat zwar in der Öffentlichkeit permanent die Meinung etwas positives für die ArbeitnehmerInnen tun zu wollen, zog sich aber weitestgehend aus der Verantwortung zurück, indem Sie diese zunehmend auf die Gewerkschaften übertrug und dies so in den Gesetzesänderungen verankerte. Die Gewerkschaften hingegen kooperieren immer häufiger in sozialpartnerschaftlichen Verhältnissen mit den Arbeitgebern. Das ist erbärmlichste Arbeitsmarktpolitik die da betrieben wird, nur damit die Arbeitslosenzahlen auf brachiale Art und Weise weiter gesenkt werden können!…
Jobcenter gegen Schüler: Das die Jobcenter gegen Hartz IV Empfänger massiv vorgehen ist nicht neu, doch nun wird auch noch brutal gegen Schüler vorgegangen die gerade einmal ihr 15. Lebensjahr erreicht haben. Von diesem Zeitpunkt an werden Schüler in die „Betreuung“ der Jobcenter mit aufgenommen, da dies rechtlich – durch die Bedarfsgemeinschaft – ermöglicht wird.
Im § 7 Absatz 3 SGB II gehören folgende Personengruppen zu einer Bedarfsgemeinschaft:
1 erwerbsfähige Leistungsberechtigte
2 die im Haushalt lebenden Eltern oder ein im Haushalt lebender Elternteil eines unverheirateten, erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (= U25) und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils
3 als Partner der hilfebedürftigen Person
1 der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
2 der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner
3 eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen (Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft),
4 die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder von den in den Nummern 1. bis 3. genannten Personen, wenn die Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können.
Durch die beschriebenen Möglichkeiten verschickt das Jobcenter so tausendfache Vorladungen an Schülern in dem zugleich die Rechtsfolgebelehrungen enthalten sind. Obwohl die Schüler sich auch weiterhin schulisch fortbilden möchten – um später zu studieren – , setzen die Jobcenter ihre unglaubliche Vorgehensweise gegen diese fort. So werden die Schüler unter Androhungen von Sanktionen dazu aufgefordert sich um eine Stellensuche zu bemühen. Um den Druck auf die Schüler noch zusätzlich zu erhöhen werden diese terminlich zu einem persönlichen Gespräch vorgeladen. Sollten diese den Termin nicht wahrnehmen bestrafen die MitarbeiterInnen der Jobcenter die Schüler knallhart mit Leistungskürzungen sowie weiteren Sanktionen. Offensichtlich passt es den MitarbeiterInnen der Jobcenter überhaupt nicht in den Kram wenn die Schüler sich auch weiterhin schulisch fortbilden möchten, damit diese später studieren können! Diese brutale Vorgehensweise gegenüber den Schülern zeigt ein weiteres mal wie gnadenlos die Jobcenter sind. Anstatt die Schüler in ihrem Vorhaben zu unterstützen drangsalieren die MitarbeiterInnen der Jobcenter lieber hemmungslos weiter und verhindern so das einmal etwas anständiges aus den Schülern wird!
Gegensätze die sich anziehen: Obwohl sich der Arbeitsmarkt offiziell gut entwickelt, bleiben laut Bundesagentur für Arbeit immer mehr Hartz IV – Empfänger länger arbeitslos. Demnach liegt die Dauer der Arbeitslosigkeit im Schnitt 13,3% höher als noch 2011. Einen ersten Ansatz für diesen Zuwachs muss man in den massiven Kürzungen für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt suchen. Seit 2010 wurden die Mittel durch die große Koalition massiv gestrichen und somit wurden automatisch Millionen Menschen ihrem Schicksal selbst überlassen. Die zunehmende Perspektivlosigkeit der Hartz IV Empfänger führt auf Dauer zur Frustration. Jeglicher Versuch wieder in den Arbeitsmarkt zukommen schlagen fast immer fehl, gerade wenn es sich um Langzeitarbeitslose handelt sind die Aussichten nahezu zwecklos. Je länger die Arbeitslosigkeit andauert, um so mehr sinken die Chancen von den Arbeitgebern wieder eingestellt zu werden. Einen weiteren Anteil an der längeren Arbeitslosigkeit muss auch in den schlechten Bedingungen der Arbeitsverhältnisse gesehen werden, wobei die Ausbeutung der Arbeitskraft erschreckende Ausmaße angenommen hat. Durch das anhaltende Niedriglohnverhältnis müssen die Betroffenen zusätzlich Unterstützung vom Staat beantragen, damit diese überhaupt über die Runden kommen. Zudem ist die Beantragung der zusätzlichen Unterstützung mit einem erheblichen und bürokratischen Aufwand verbunden, den die Antragsteller zusätzlich zu ihrem Job kaum bewältigen können. So frisst sich das Für – schneller wieder arbeiten zu gehen – und das Dagegen – keine Vorteile davon – förmlich gegeneinander auf. Was letztendlich bleibt ist die Resignation und somit die Entscheidung länger zu Hause zu bleiben als „fast“ normal anzusehen!…
Jobcenter – Ungebremste Machtausübung: Als im Jahr 2003 der damalige Bundeskanzler Gerhart Schröder die Agenda 2010 vorstellte ahnten nur die wenigsten wo das einmal hinführen wird! Im ersten Atemzug wurde die Agenda 2010 zum Schreckgespenst der deutschen Gesellschaft und im zweiten Atemzug gilt sie seither als Synonym für Ungerechtigkeit, Ausbeutung, Angst und Terror. Wie viel Leid und Elend die Agenda 2010 letztendlich auslösen würde stand nie zur Debatte! Um vor allem die damalige hohe Arbeitslosigkeit in den Griff zubekommen, wurde aus dem Arbeitsamt die Agentur für Arbeit gemacht. Diese sollte fortan dafür sorgen das die Arbeitslosenzahlen drastisch gesenkt werden. Hierzu wurden den Jobcentern verschiedene Optionen zur Verfügung gestellt, um dieses Ziel schnell und unkompliziert zu erreichen: 1. In § 10 des SGB II ist u.a. definiert, dass jedem Erwerbsfähigen nahezu jegliche Arbeit zuzumuten ist, wodurch jeglicher Berufsschutz entfällt. Außerdem ist die Lohnhöhe kein Grund einen Job abzulehnen.
2. Arbeitssuchende, Arbeitslose und sonstige Betroffene können zu jeglichen Fördermaßnahmen durch die Jobcenter gezwungen werden.
3. Durch Sanktionsmöglichkeiten kann jeglicher Druck auf Erwerbslose ausgeübt werden.
Gerade die Sanktionsmöglichkeiten berechtigen die Jobcenter dazu Leistungen und sonstige Bezüge bis zu 100% zu sanktionieren, falls Betroffene nicht die Vorgaben der MitarbeiterInnen erfüllen. Durch diese Sanktionsmöglichkeiten wurde den Jobcentern somit ein Instrument zur Verfügung gestellt, um ungebremste Machtausübung gegenüber den Betroffenen ausüben zu können, ohne das diese sich – nur selten – erfolgreich dagegen wehren können. Wohin diese alleinige Machtausübung führt beschreiben Betroffene, die wegen dem kleinsten Fehlverhalten sanktioniert wurden, als reine Willkür. Die MitarbeiterInnen der Jobcenter kümmert dies derweil nicht, sie drangsalieren und schikanieren die Betroffenen auch weiterhin aufs übelste. So kann es schnell mal passieren, dass sich hohe Fehlerquoten bei den Leistungsbescheiden anhäufen oder das die MitarbeiterInnen zusätzlich diverse Skandale auslösen die die Willkür noch verstärken. Es ist eine beispiellose Schikane, eine Hetzjagd ohne gleichen die von den Jobcentern betrieben wird und die bei den Betroffenen nicht selten zu psychischen Problemen führen!…
Willkür der Jobcenter: Hunderttausende Hartz IV – Beziehern werden monatlich durch die Jobcenter ihre Bezüge gekürzt und oder ganz gestrichen. Zunehmend werden sie nur wegen kleiner Versäumnisse schon hart sanktioniert. Die Vorgaben für die JobcentermitarbeiterInnen sind hierbei klar definiert: Den Steuerzahler zu entlasten und wirtschaftlich zu arbeiten. Hierbei wird allerdings bewusst Ausgeblendet das der enorme Verwaltungsapparat durch die Jobcenter einen immer größer werdenden Anteil an Gelder verschlingt. Zudem werden die Betroffenen mit Schuldzuweisungen der JobcentermitarbeiterInnen zusätzlich unter Druck gesetzt – sie müssten halt ernsthaft mitwirken dann droht ihnen auch keine Sanktionen -, damit sie von ihrem eigenen Versagen ablenken können. Die Arbeitsmarktsituation gibt es nicht her und die Jobcenter schaffen es einfach nicht – oder wollen dies auch gar nicht – die Hartz IV – Bezieher wirklich zu vermitteln. Du kannst soviel Bewerbungen schreiben wie du willst, gut 90% aller Bewerbungen werden von den Arbeitgebern abgelehnt. Und obwohl die JobcentermitarbeiterInnen dies ganz genau wissen sanktionieren sie die Hartz IV – Bezieher willkürlich. Die Bundesagentur für Arbeit schaut derweil weg, weil es ihr nur um ein schnelles Vermitteln geht, damit sie eine gute Statistik präsentieren kann. Zwar beschäftigt sich auch das Bundesverfassungsgericht mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit von Sanktionen doch währenddessen geht die Willkür der Jobcenter gnadenlos weiter!
Sanktionen durch Jobcenter steigen: Gut 135.000 Hartz IV Empfänger sanktionierte das Jobcenter in 2016 monatlich – Im Vorjahr waren es noch gut 132.000 Betroffene – indem ihnen das Existenzminimum gekürzt wurde. Viele Sanktionen waren davon oft zu Unrecht verhängt worden wobei es sich fast immer um die selben Sanktionsgründe handelt: Nicht wahrnehmen von Terminen beim Jobcenter oder einen Job nicht angetreten und oder verweigert. Hartz IV Empfänger die dagegen geklagt hatten bekamen in 4 von 10 Fällen Recht, sodass die Sanktionen durch die Gerichte wieder aufgehoben wurden. Bei einfachen Verstößen – z.B. Meldepflicht – sanktioniert das Jobcenter in der Regel die Auszahlungen für drei Monate um 10 %. Tritt ein Harz IV Empfänger jedoch einen zugewiesenen Job nicht an werden die Auszahlungen sofort um 30 % gekürzt. Wenn ein Harz IV Empfänger wiederholt gegen seine Pflichten verstößt kann das Jobcenter die Sanktionen für weitere drei Monate um 60 % kürzen und danach sogar um 100 %. Traurig ist das die Sanktionsmöglichkeiten – als Verletzung des Grundrechts auf ein Existenzminimum – durch das Jobcenter als Willkür gesehen werden muss!
Trauriger Rekord: Wie in einer Bilanz der Bundesagentur für Arbeit bekannt gegeben wurde, waren im Juni 2016 etwas mehr als eine Million LeiharbeitnehmerInnen in Leiharbeitsverhältnisse beschäftigt. Was die Einen als Riesen Erfolg ansehen ist für die Anderen ein trauriger Rekord. Laut der Bilanz liegt demnach der Anteil der sozial-abgabenpflichtig Beschäftigten LeiharbeitnehmerInnen an der Gesamtbeschäftigung bei knapp 3 Prozent. 2016 stritten SPD und Union über schärfere Regulierung der Leiharbeit, Ende des Jahres wurde diese dann verabschiedet und trat Anfang April 2017 in Kraft. Doch wie auch sonst hat diese neue Regulierung ihre Lücken und Tücken. LeiharbeiterInnen sollen bei einem Beschäftigungsverhältnis von länger als neun Monaten den selben Lohn erhalten wie die Festangestellten. Zudem dürfen LeiharbeitnehmerInnen höchstens 18 Monate an ein und denselben Betrieb verliehen werden, danach müssen sie vom Arbeitgeber fest eingestellt werden. Sollten die Tarifpartner jedoch etwas anderes vereinbaren darf von diesen Grundregeln abgewichen werden und sogar eine Laufzeit von 48 Monaten vereinbart werden, also werden die LeiharbeitnehmerInnen weiterhin gnadenlos ausgebeutet! Danke liebe SPD und Union für nichts, für rein gar nichts!