Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis: Jeder Arbeitnehmer kann grundsätzlich von seinem Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis verlangen!

Tritt ein Arbeitnehmer eine neue Stelle innerhalb der Firma an oder befasst er sich mit neuen Aufgaben, hat er das Recht auf eine Bestätigung seiner bisherigen Leistungen. Ein solches Arbeitszeugnis ist immer dann sinnvoll wenn:

> eine langjährige Beschäftigung bislang nicht beurteilt wurde,
> sich das Arbeitsumfeld eines Arbeitnehmers erheblich ändert,
> es zu einem Wechsel des / der Vorgesetzten kommt,
> eine Versetzung in eine andere Abteilung ansteht,
> eine Betriebsübernahme bevorsteht bzw. vorliegt,
> eine Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bevorsteht.

Also nicht vergessen, fordert unbedingt euer Arbeitszeugnis im Personalbüro an!