Der Betriebsrat, generell gilt: Ein Betriebsrat hat die Aufgabe, die Interessenvertretung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach dem Betriebsverfassungsgesetz zu wahren und wahrzunehmen. Hierzu gehört es unter anderem auch, Auskünfte über den Stand der Dinge im Betrieb an die Beschäftigten weiterzuleiten.
Ausschluss und Absetzung von Betriebsratsmitgliedern oder den gesamten Betriebsrat: Betriebsverfassungsgesetz § 23
(1) Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden.
(2) Wird der Betriebsrat aufgelöst, so setzt das Arbeitsgericht unverzüglich einen Wahlvorstand für die Neuwahl ein. § 16 Abs. 2 gilt entsprechend.
Betriebsräte in der Pflicht: Generell ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt wie Betriebsräte zu agieren haben. Welche Aufgaben sie übernehmen sollen und wie sie die Interessen der Beschäftigten in einem Betrieb wahrnehmen und nach den geltenden Gesetzen vertreten müssen. Obwohl das in den meisten Fällen auch so funktioniert, gibt es jedoch Betriebsräte die zunehmend nur noch die Interessen der Arbeitgeber vertreten. Besonders auffällig hierbei sind oft Großunternehmen die massiven Druck auf ihre Betriebsräte ausüben. Immer mit Androhung Arbeitsplätze auszulagern, abzubauen oder Standortschließungen vorzunehmen fordern Arbeitgeber so fast unannehmbare Zugeständnisse von den Betriebsräten – In Bremen bei der DHL Home Delivery haben wir das persönlich so erlebt -.
Für die Betriebsräte selbst ist es ein Tanz auf Messers Schneide. Zum einen müssen sie laut Betriebsverfassungsgesetz im Interesse der Beschäftigten handeln, zum anderen sind sie dem hohen Druck der Arbeitgeber nahezu schutzlos ausgeliefert. Wo diese einseitigen Zugeständnisse der Betriebsräte jedoch hinführen, kann man gut an diversen Beispielen festmachen. In Bremen z.B. bei Coca Cola, Kelloggs oder bei der DHL Home Delivery – um nur ein Paar Beispiele zu nennen – haben die permanenten Zugeständnisse der Betriebsräte an die Arbeitgeber am Ende zu keinem positiven Ergebnis für die Beschäftigten geführt. Alle genannten Standorte wurden geschlossen und verlagert. Hier kam es zu betriebsbedingten Kündigungen, zu Abfindungszahlungen oder man hatte sich anderweitig geeinigt, die Arbeitsplätze hingegen waren verloren. So ist es also nicht immer klug von den Betriebsräten sofort klein bei zu geben, wenn die Arbeitgeber mit diversen Drohungen um die Ecke kommen. Betriebsräte stehen nun mal in der Pflicht die Beschäftigten im Betrieb so gut wie es geht beim Arbeitgeber zu vertreten. Es sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben, dass Arbeitgeber alle Hebel in Bewegung setzten, um den höchstmöglichen Profit aus ihren Beschäftigten herauszupressen. Wenn es für die Arbeitgeber nichts mehr zu hohlen gib, ziehen sie die Notbremse und nehmen sowieso Stellenabbau und Standortschließungen wie u.a. in Bremen vor. Betriebsräte müssen sich der enormen Gier der Arbeitgeber in den Weg stellen und nicht kampflos aufgeben, es geht hierbei schließlich um viele Arbeitsplätze und um die Schicksale jedes einzelnen Beschäftigten!
Matratzen Concord: Obwohl die Politik die Rechte von Betriebsräten zunehmend stärkt gibt es Firmen die dies offensichtlich nicht interessiert. Während die Geschäftsführung der Biosupermarktkette Alnatura in Bremen seit Jahren die Gründung eines weiteren Betriebsrates intern blockiert – obwohl das Landesarbeitsgericht in Bremen 2016 in einem Urteil zu Gunsten der Beschäftigten urteilte -, ist nun in 2017 auch „Matratzen Concord“ in die negativ Schlagzeilen geraten. Europas größter Matratzenhändler will unbedingt die Gründung eines weiteren Betriebsrates verhindern! Derzeit gibt es nur einen Betriebsrat in Braunschweig der für 13 der insgesamt über 860 Filialen zuständig ist. Schon im Juli 2016 hatte die Geschäftsführung des Unternehmens versucht negativen Einfluss auf die Wahl in Braunschweig zu nehmen. So hatte man u.a. versucht kurzfristig den Anwärter auf das Amt als Betriebsratsmitglied einzuschüchtern, indem der Bezirksleiter zum Verkäufer degradiert und zudem in eine andere Filiale versetzt wurde. Doch dieser Versuch schlug fehl, der Bezirksleiter wurde im Juli 2016 zum Vorsitzenden des Betriebsrats in Braunschweig gewählt.
Während „Matratzen Concord“ alles daran setzt auch weiterhin die Gründung eines weiteren Betriebsrates im Unternehmen zu verhindern kämpften der Betriebsrat in Braunschweig und die Beschäftigten weiter für ihr Recht. Obwohl im Betriebsverfassungsgesetz die Bildung von Betriebsräten klar geregelt ist scheinen Unternehmen dies bedingungslos zu missachten. Lieber ziehen diese langwierige Prozesse vor den Arbeitsgerichten vor, damit so möglichst die Beschäftigten von ihren Vorhaben einen Betriebsrat zu gründen abgebracht werden. Wenn Arbeitgeber schalten und walten können wie sie wollen helfen geltende Gesetze leider auch nicht weiter!… > Schluss mit den Schikanen der Arbeitgeber gegenüber ihren Betriebsräten!
Alnatura zieht vor das Bundesarbeitsgericht: Obwohl das Bremer Landesarbeitsgericht bereits am 22. November 2016 die Einsetzung eines Wahlvorstands zu Gunsten der Beschäftigten bestätigt hatte geht der Rechtsstreit zwischen der Bio Supermarkt Kette Alnatura und den MitarbeiterInnen einer Filiale in Bremen in die nächste Instanz. Seit mehr als einem Jahr versuchen diese nun schon einen Betriebsrat zu gründen doch die Filialleitung hatte dies durch taktisches Kalkül bisher verhindern können. Nun zieht Alnatura seine Verzögerungstaktik fort und zieht als nächstes vor das Bundesarbeitsgericht. Die Geschäftsführung ist der Ansicht das es bei der Entscheidung durch das Landesarbeitsgericht Verfahrensfehler gegeben hatte. Alnatura hat mehr als 100 Filialen doch an nur einem Standort in Deutschland gibt es bisher überhaupt einen Betriebsrat. Alnatura will um jeden Preis die Gründung eines zweiten Betriebsrates verhindern, da es sonst einen Gesamtbetriebsrat geben würde mit dem man sich herumschlagen müsste!
Alnatura legt Beschwerde ein: Seit über 13 Monaten blockiert Alnatura nun schon die Wahl eines Betriebsrates in einer Bremer Filiale. Am 22. November bestätigte das Bremer Landesarbeitsgericht die Einsetzung eines Wahlvorstands zu Gunsten der Beschäftigten. Das Unternehmen hatte vier Wochen Zeit gegen das Urteil eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung beim Bundesarbeitsgericht einzulegen. Auf ihrer Internetseite bestätigte nun das Unternehmen das die Beschwerde von Seiten des Unternehmens eingelegt wurde. Auf ihrer Internetseite präsentiert sich das Unternehmen wohlwollend und möchte nach eigenen Angaben die Interessen der Mehrheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertreten wissen. In einer Stellungnahme wert sich das Unternehmen jedoch energisch gegen die angeblich einseitigen Berichterstattungen der Regionalmedien.