BvDR – Psychische Belastung am Arbeitsplatz

Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.

Psychische Belastung am Arbeitsplatz: Nicht nur körperliche Belastungen wirken sich auf die Arbeitsleistung aus, sondern auch psychischer Stress. Störungen der Konzentrationsfähigkeit, des Gefühlsstatus und der Aufmerksamkeit sind die Folge.

Untersuchungen haben bestätigt, dass es in jeder Arbeitsbranche Stress gibt. Dieser kann herausfordernd und motivierend wirken. Allerdings zieht ein konstant hohes Stress-Leven verheerende psychische Folgen nach sich. Psychische Belastungen können zeitlich beschränkt auftreten oder von langfristiger Natur sein. Im schlimmsten Fall besteht die Möglichkeit, dass sich chronische Berufskrankheiten herausbilden. Entsprechend hat der Gesetzgeber psychische Belastung seit einiger Zeit im Arbeitsschutzgesetz als Problem definiert.

Die Quellen psychischer Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz sind vielfältig. Grundsätzlich kann aber unterschieden werden auf Probleme in den Arbeitsaufgaben, der Arbeitsorganisation, den sozialen Beziehungen oder der Arbeitsumgebung.

In den meisten Positionen ist zur Bewältigung der Arbeitsaufgaben und zur Gewährung der Firmeninteressen ein gewisses Maß an Kommunikation nötig. Bei mangelndem Feedback und einer fehlenden Würdigung positiver Leistungen, kann als Konsequenz von schlechter Kommunikation psychischer Druck entstehen. Eine offene Informationspolitik innerhalb des Betriebes und ein Mitspracherecht am Arbeitsplatz wirken dem entgegen.

Auch der Aufgabenbereich kann als Quelle für psychische Belastung fungieren. Sowohl Überforderung als auch Unterforderung, auch unter den Begriffen „Burnout“ und „Boreout“ bekannt, haben negative Auswirkungen. Mit einer angemessenen Personal- und Aufgabenplanung können Unternehmen ihrer Pflicht nachkommen und einer gesteigerten Fehlerquote mit Absinken der Leistungskurve entgegenwirken.

Beschäftigte halten sich in der Regel acht bis neun Stunden in ihrem Arbeitsumfeld auf. Auf die Beschaffenheit der Räumlichkeiten ist daher zu achten. Besonders Die Temperatur und der Bürolärm sind hierbei wichtige Faktoren. Eigene Richtlinien beim Thema Lautstärke sowie ausreichend Trinkwasser und eine Abschirmung der Sonne durch Jalousien bei hohen Temperaturen sind gangbare Lösungen.

Auch Fehler in der Arbeitsorganisation, beispielsweise in Form dauerhafter Unterbrechungen wirken psychisch belastend. Kundenberater, die zeitgleich sowohl persönlich als auch telefonisch Kundschaft beraten müssen stehen unter enormen Druck, unter der zwangsläufig die Beratungsqualität leidet. Unternehmer stehen in der Pflicht Prioritäten klar zu definieren, Störfaktoren zu minimieren und Aufgaben besser zu verteilen, denn auch zu viel Verantwortung kann sich als psychischer Stressfaktor erweisen.

Die Folgen von konstantem psychischen Stress äußern sich im Burnout, bei dem sich Betroffene innerlich leer fühlen, gesteigertem Alkoholkonsum und chronischen Schmerzen, denn auch physische Belastungen ziehen körperliche Auswirkungen nach sich.

Arbeitgeber stehen daher in der Pflicht Stressfaktoren entgegen zu wirken und sind gesetzlich dazu aufgefordert eine Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz vorzunehmen. Dabei kann der Arbeitgeber einem Sieben-Punkte-Plan folgen.

Trotz des Umstandes, dass es eine Straftat darstellt, dem Arbeitsschutz nicht nachzukommen, gab es in naher Vergangenheit keine gerichtliche verhängte Strafe gegen Arbeitgeber, wegen Nichtbeachtung psychischer Belastungsfaktoren. Eine mögliche Option zur Erhaltung der eigenen Gesundheit ist für viele Arbeitnehmer daher nur den Job wegen psychischer Belastung zu kündigen.

Weitere Informationen rund ums Thema Psychische Belastung am Arbeitsplatz und weiteren rechtlichen Bestimmungen des Arbeitsschutzes in Deutschland hat der Berufsverband der Rechtsjournalisten e. V. auf seinem umfangreichen Ratgeberportal www.arbeitsschutzgesetz.org zusammengestellt

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