BvDR – Urheberrecht und Social Media

Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.

Urheberrecht und Social Media: Social Media ist für viele Menschen ein fester Bestandteil ihres Alltags. Nutzer fühlen sich dabei grundsätzlich sicher, aber auch bei Social Media gilt das Urheberrecht. – Kevin Geisler

Der Begriff „Social Media“, zu Deutsch soziale Medien, umfasst eine Vielzahl digitaler Medien und Technologien, die es ihren Nutzer – auch User genannt – ermöglichen, miteinander zu kommunizieren. Zentrales Element ist bei allen Social Media Anwendungen und Plattformen die Interaktivität. Die bekanntesten Beispiele sind mit Sicherheit Facebook, Instagram, Snapchat und Twitter.

Das Urheberrecht, bestehend aus Urheberpersönlichkeitsrechten, Verwertungsrecht und Nutzungsrechten, definiert und regelt die juristische Beziehung zwischen dem Urheber und seinem Werk. Die zentralen Aspekte hierbei sind der Schutz der Schöpfung und die Sicherstellung einer angemessenen finanziellen Vergütung. Das gilt nicht nur in der analogen Welt, sondern auch im Internet, weshalb das Urheberrecht auch bei Social Media greift.

Im Zusammenhang von Urheberrecht und Social Media ist vor allem die Verwendung von Fotos, Videos, Musik und Texten zu nennen. Betrachten wir die neuen Kommunikationsformen und ihre rechtliche Bedeutung zeigt bereits der Blick auf den wohl bekanntesten Begriff aus der Welt der sozialen Medien der „Like“ die oftmals unklare Rechtslage. Ob das Liken von Beiträgen zum Beispiel bei Facebook gegen das Urheberrecht verstößt ist auch bei Juristen umstritten. Allerdings bewertet ein Urteil des Landesgerichts Hamburg ein „Like“ lediglich als „unverbindliche Gefallensäußerung“.

Die Weiterverbreitung von Inhalten durch die Funktion des „Teilen“ bzw. „Sharing“ ist zulässig, wenn der Urheber auf seiner eigenen Webseite eine „Share-Funktion“ eingebaut hat, da er damit sein Einverständnis fürs Teilen abgegeben hat. Ist dies nicht der Falle sollte vom Sharing Abstand genommen werden.Beim Posten handelt es sich im Sinne des Urheberrechts um eine „öffentliche Zugänglichmachung“. Sie sollten daher nur Inhalte posten, von denen Sie der Urheber sind oder die Erlaubnis des Urhebers besitzen, da ansonsten eine Abmahnung werden Urheberrechtsverletzungen droht.

Das Verlinken und das Embedden in Form eines „embeeded links“, verstanden als Wegweiser zu Internetseiten oder Inhalten, sind zulässig. Umstritten sind lediglich die von Facebook oder Twitter eingeblendeten Vorschaubilder. Möchten Sie auf Nummer Sicher gehen, sollten Sie das Einfügen der Vorschaubilder deaktivieren.

Zu den häufigsten Verstößen gegen das Urheberrecht im Internet zählen unerlaubte Vervielfältigung, speziell der sogenannte Bilderklau. Bei der Verwendung von Fotos sollten Sie beachten, dass Bilder nur mit Zustimmung des Urhebers verändert und verwendet werden dürfen. Es ist daher ratsam Fotos nur aus seriösen Bilddatenbanken zu nutzen und die Nutzungsrechte zu beachten, die häufig nur für bestimmte Arten der Verwertung erstanden werden. Geben Sie außerdem eine Quelle an, da dem Urheber das Recht auf Namensnennung zusteht.

Auch bei der Veröffentlichung von selbst geschossenen Bildern können rechtliche Konsequenzen drohen. Nach §22 Kunsturheberrechtsgesetz dürfen Fotos nur mit Einwilligung der abgebildeten Personen verbreitet und veröffentlicht werden. Klären Sie deshalb vorsorglich, ob die gezeigten Personen mit einer Veröffentlichung einverstanden sind.

Es zeigt sich, anhand der verschiedenen Gesetze und Vorschriften, dass das Urheberrecht bei den sozialen Medien komplex und häufig nicht eindeutig geklärt ist. Zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen in den sozialen Medien ist es daher sinnvoll nachfolgende Verhaltensregeln zu beachten:

  • Posten Sie eigene Inhalte oder klären Sie eine Veröffentlichung mit dem Urheber ab.

  • Prüfen Sie vor dem Teilen von Beiträgen, ob der Urheber einer Verbreitung zugestimmt hat.

  • Besorgen Sie von auf Fotos abgebildeten Personen vor einer Veröffentlichung das Einverständnis dafür.

  • Denken Sie grundsätzlich auch über mögliche Auswirkungen ihres Handelns nach.

Weitere Informationen rund ums Urheberrecht hat der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. auf seinem umfangreichen Ratgeberportal www.urheberrecht.de zusammengestellt. Ein besonderer Fokus liegt dabei sowohl auf Medien, wie Bildern, E-Books, Filmen und Musik, als auch auf Filesharing, Social Media und Streaming im Internet.

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