Kündigungsschutzklage – Dein gutes Recht

Die Kündigungsschutzklage ist die schärfste Waffe des Arbeitnehmers gegen eine ungerechtfertigte Kündigung. Erfolg kann sie nur bei Einschaltung eines Fachanwalts haben, denn die Materie ist komplex, und entschieden wird vor Gericht. Da Arbeitsgerichtsprozesse sehr kostspielig werden können, ist außerdem der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung zu empfehlen.

Wann ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?

Arbeitest Du seit mindestens sechs Monaten in einem Betrieb mit mehr als 10 Arbeitnehmern? Sehr gut, denn nur unter diesen Voraussetzungen kannst du dich überhaupt auf das Kündigungsschutzgesetz berufen. Es sieht drei Kündigungsgründe vor: Die personenbedingte, die verhaltensbedingte und die betriebsbedingte Kündigung. Wenn keiner dieser Gründe zutrifft, ist die Kündigung ungerechtfertigt. Genau darüber wird auf dem Klageweg entschieden.

Welche Frist ist zu beachten?

Wenn Du dich gegen eine Kündigung zur Wehr setzen willst, gilt es laut der Infoseite anwaltarbeitsrecht.com zügig zu handeln: Deine Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingehen. Es reicht, wenn Dein Schreiben dem Gericht bis 24 Uhr vorliegt. Sollte der betreffende Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen, verlängert sich die Frist bis zum Ende des nachfolgenden Werktages.

Wie läuft der Prozess ab?

Zunächst wird in der Güteverhandlung versucht, den Rechtsstreit einvernehmlich beizulegen. Das Ziel ist ein sogenannter Vergleich. Gelingt im ersten Anlauf keine Einigung, kommt es zum Kammertermin. Auch hier wird das Gericht auf einen gütlichen Ausgang hinwirken. Scheitert der Versuch, schreiten die Richter zur Beweisaufnahme und verkünden schließlich ihr Urteil.

Wie geht es weiter?

Wenn Du den Prozess gewinnst, muss der Arbeitgeber Dich weiterbeschäftigen. Aber willst Du das wirklich? Häufig ist das Vertrauensverhältnis durch den Rechtsstreit so zerrüttet, dass eine Fortsetzung der Zusammenarbeit unzumutbar ist. Dann kannst Du beim Gericht eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses beantragen und die Zahlung einer Abfindung erwirken.

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Quelle: anwaltarbeitsrecht.com / (C) 2016 Lewes, Delaware USA