Die Rolle der Leiharbeitstarife beim Lohnabbau

Die Rolle der Leiharbeitstarife beim Lohnabbau

Es gäbe eigentlich nicht mehr viel hinzuzufügen. Bekannt ist, dass zwei der Logistikbetriebe in Bremen, die über einen relativ hohen tariflich gesicherten Lohn verfügten und deren Beschäftigten bei Arbeitszeit, Mindesteinkommen im Monat, Kündigungsregelungen bei Arbeitsmangel und sonstigen Arbeitsbedingungen relativ abgesichert waren, abgewickelt werden. Bis zu 900 dieser relativ gesicherten Jobs werden abgebaut. Bei DHL wird mit Hilfe einer Transfergesellschaft eine individualisierten Übergang in Leiharbeit oder Erwerbslosigkeit organisiert.

Zu fragen wäre; welche Rolle spielen dabei die Tarifverträge für die Leiharbeit und die DGB Gewerkschaften, insbesondere Ver.di.

Es ist nicht so, dass es in der Logistik und im Transportgewerbe, etwa in Folge eines Konjunktureinbruchs eine Pleitenwelle eingesetzt hätte und die Umsätze weggebrochen sind. Im Gegenteil. Die statistischen Ämter weisen insbesondere in Bremen steigende Umsatz-, und Beschäftigtenzahlen aus. Warum also Leute raus schmeißen, wenn doch eigentlich dringend Arbeitskräfte gesucht werden.

Der Schlüssel liegt in den Rahmenbedingungen der Lohnarbeit. In der Logistik gibt es zum Teil erhebliche Schwankungen der Aufträge, sowie ein saisonales Auf und Ab ( Weihnachtsgeschäft). In mehr als hundert Jahren erkämpften Verträgen hatten die ArbeiterInnen durchgesetzt, dass auch in flauen Zeiten ein Mindesteinkommen gesichert war. Ein Horror für jeden dem Konkurrenzdruck ausgesetzten Unternehmer. Lohn zahlen ohne damit einen Mehrwert erzielen zu können. Die Praxis beim Einsatz von LeiharbeiterInnen im GVZ und andere Knoten der Logistik zeigen die vom Kapital gewünschte Richtung auf. Viele LeiharbeiterInnen erhalten „Festverträge“ mit einer Mindeststundenzahl von 20 Wochenstunden. Gearbeitet wird jedoch in der Regel bis 40 Stunden. Ergeben sich kurzzeitige Flauten wird eben nur noch für 20 Stunden bezahlt. Der garantierte „Mindestlohn“ wird dann nicht mehr für 38,5 sondern nur für 20 Stunden gewährt. Für die Betroffenen sieht es dann so aus, dass sie bei eigentlichem Schichtbeginn einfach wieder nach Hause geschickt werden. Heut nix los – kein Moos !

In der Leiharbeit gibt es wesentlich kürzere Kündigungsfristen innerhalb der Probezeit, die Probezeit ist doppelt so lang wie bei den üblichen Hafen-, und Transporttarifen. Weihnachtsgeld ist im Leiharbeitstarif nicht vorgesehen. Darüber hinaus tummeln sich viele kleine Leiharbeitsbuden im Umfeld von GVZ und Speditionen, die Lichtjahre von den Standards des deutschen Kündigungsrechts entfernt sind. Betriebsräte gibt es dort nicht. Gefeuert wird nach Lust, Laune und Auftragslage. Einige haben sich auf den gezielten Einsatz von Zuwanderer aus den neuen EU Ländern spezialisiert. Diese dort angeheuerten KollegInnen sind noch zusätzlich ausbeutbar. Ohne Deutschkenntnisse sind sie dem Betrug bei Stundenabrechnungen fast hilflos ausgeliefert. Gleitzeitguthaben werden nur in den seltensten Fällen ausgezahlt. Wehren können sie sich kaum. Mit dem Verlust des Arbeitsplatzes gefährden sie auch ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland.

Dabei ist das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eindeutig. Für jede Leiharbeiterin oder Leiharbeiter müssten eigentlich die Bedingungen, sowohl bei der Höhe der Löhne als auch der Kündigungsfristen etc. gelten, die im Einsatzbetrieb gelten. Damit wäre ein Unterbietungswettkampf, um mit LeiharbeiterInnen die Arbeitsbedingungen und Lohnhöhen bei GHBV, BLG, DHL oder anderen Speditionen zu unterlaufen gar nicht möglich.

Die stumpfe Anwendung der gesetzlichen Vorgaben des AÜG hätte zwingend die Anhebung der Löhne und sonstigen Rahmenbedingungen der LeiharbeiterInnen an die deutlich besseren Bedingungen in den Stammbetrieben zur Folge gehabt. Anhebung nach Oben, das sollte der Plan für LeiharbeiterInnen sein. So beschloss es einst die EU Kommission. Überall in Europa gilt dieses Prinzip, nur nicht in Deutschland. SPD-Kanzler Schröder verfolgte das Ziel der Abweichung nach Unten per Tarifvertrag. Für Tarifverträge bedarf es jedoch Gewerkschaften. Nachdem das Bundesarbeitsgericht den christlichen Gewerkschaften die Tariffähigkeit aberkannt hat, gibt es nur noch die Tarifgemeinschaft des DGB, die zum Abschluss – oder auch Nichtabschluss – in der Lage wäre. Die Tarifverträge der Leiharbeit mit ihren wesentlich schlechteren Arbeits-, und Lohnbedingungen machen es erst möglich mit Leiharbeit Lohndumping zu betreiben und die Löhne in Stammbelegschaften zu drücken. Einzig ein Dreizeiler seitens des DGB mit dem Inhalt: Hiermit kündigen wir alle bestehende Tarifverträge zur Arbeitnehmerüberlassung … würde diesem Niedriglohnspuk ein Ende setzen.

Leiharbeit allein, nur nach den Regelungen des AÜG würde den Unternehmen nur sehr geringe Chancen eröffnen mittels Leiharbeit Lohndumping zu betreiben.
Die Vernichtung der relativen Hochlohnsektoren bei GHBV (gemessen am Stand 2008) DHL, neue Niedriglohngruppen bei BLG Cargo Logistik waren und sind nur mit dem Mittel der Leiharbeitstarife durchsetzbar. Mit Ihren Unterschriften unter die Tarifverträge zur Leiharbeit haben die DGB-Gewerkschaften den Unternehmen ein wunderbares Mittel in die Hand gegeben die Stammbelegschaften zu erpressen und tarifvertraglich gesicherte Jobs abzubauen. / Quelle: iww-bremen.org