Klinikum: Pflegepersonal, Patienten und Ärzte

Allgemein: Privatisierung öffentlicher Einrichtungen > Nachdem die großen Unternehmen und Konzerne ihre langzeitbeschäftigten MitarbeiterInnen in Massen rausgeschmissen – weiterhin rausschmeißen – und durch Billigjobber aus Osteuropa und oder LeiharbeitnehmerInnen ersetzt haben, greift der massive Stellenabbau nun auch auf den Gesundheitssektor über. Um diesen Zustand im Gesundheitssektor voranzutreiben nutzt die deutsche Politik zunehmend die Privatisierung öffentlicher Einrichtungen, jüngst geraten so immer mehr Krankenhäuser durch negative Publicity in den Fokus der Öffentlichkeit. Beim Durchsetzen kostengünstigeren Wirtschaftens und zur Steigerung der Profitgier leiden Beschäftigte und die hygienischen Bedingungen erheblich in den Krankenhäusern, wobei diese Zustände immer mehr auf den Rücken der Patienten ausgetragen werden müssen. Die Privatisierung untergräbt die Mindeststandards im Gesundheitssektor, fördert Profitgier und trägt langfristig dazu bei den Stellenabbau voranzutreiben. Die Gesundheit ist zu einem Speziallistenthema geworden, wobei Ärzte und Wissenschaftler meinen hier die Deutungshoheit zu haben. Die wahren Fachleute sind dagegen die Betroffenen, die “Kranken”, bzw. die Patienten. Das Pflegepersonal und dessen Erfahrung in der Arbeit am Krankenbett zu übergehen ist ignorant. Längst nicht mehr hinter vorgehaltener Hand äußerten Beschäftigte die Ansicht: “Wenn das so weitergeht, gibt es Tote!”. So verwundert es auch nicht das Kliniken sich inzwischen den Ruf eines gnadenlosen Renditetreibers erarbeitet haben deren Gewinne auf den Rücken von Pflegern, Patienten und Ärzten brutal erwirtschaftet werden!

Krankenhausstrukturgesetz: Das Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) wurde am 10. Dezember 2015 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Es beinhaltet umfangreiche Änderungen des Krankenhausfinanzierungsrechts. Zum einen wurden mit der verbindlichen Ausgestaltung der Qualitätsanforderungen und der Einrichtung eines Krankenhausstrukturfonds Instrumente geschaffen, um die Krankenhausstruktur zu gestalten. Zum anderen zielen zahlreiche Maßnahmen auf die Weiterentwicklung der Betriebskostenfinanzierung ab. Weitere Inhalte sind die Einrichtung eines Pflegeförderprogramms, die Neuausrichtung der Mengensteuerung sowie Änderungen der ambulanten Notfallversorgung.

Pflegestellen-Förderprogramm: Für die Jahre 2016 bis 2018 wird ein Pflegestellen-Förderprogramm aufgelegt (§ 4 Abs. 8 KHEntgG), für das im Jahr 2016 110 Mio. €, im Jahr 2017 220 Mio. € und ab dem Jahr 2018 dauerhaft 330 Mio. € zur Verfügung gestellt werden. Gefördert werden Neueinstellungen und die Aufstockung von Teilzeitstellen in der Pflege, die seit dem 1. Januar 2015 erfolgen. Die Krankenhäuser haben dabei einen Eigenfinanzierungsanteil in Höhe von 10 Prozent der Personalkosten zu erbringen. Auf diese Weise soll die Pflege am Bett gestärkt werden. Bis spätestens Ende 2017 soll eine beim Bundesministerium für Gesundheit angesiedelte Expertinnen- und Expertenkommission Vorschläge erarbeiten, wie die sachgerechte Abbildung vom Pflegebedarf im DRG-System oder über ausdifferenzierte Zusatzentgelte erfolgen und wie die zweckgebundene Mittelverwendung mit möglichst wenig Bürokratieaufwand überwacht werden kann. /Quelle Wikipedia > Krankenhausstrukturgesetz

Krankenhausstrukturgesetz (KHSG): Das Gesetz soll die Qualität der Krankenhausversorgung stärken und zudem die Zahl der Pflegekräfte am Krankenbett erhöhen. Das Gesetz ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. / Quelle > Bundesministerium für Gesundheit

Weitere Stimmen zu diesem Thema findest du hier: Bundesverband Pflegemanagement / Ärzte Zeitung

Pflegekostenversicherung? Früher oder später ereilt es fast jeden: Die körperlichen und geistigen Kräfte haben so nachgelassen, dass ein helfender Pflegeeinsatz nötig wird. Je umfassender dieser sein muss, desto höher sind die Kosten, die im schlechtesten Fall das Vermögen und das Erbe der Kinder auffressen. Eine bittere Realität, die besonders bei langjährigem stationären Aufenthalt nicht ungewöhnlich ist. Wer sich vor einer solchen Entwicklung wirksam schützen will, findet im Modell der privaten Pflegekostenversicherung eine interessante Option.

Pflegekostenversicherung verhindert Deckungslücke: Die gesetzliche Pflegekasse zahlt feste Beträge, die nach Pflegestufen gestaffelt sind. Dieses System orientiert sich also nicht an den wirklichen Kosten, sondern arbeitet mit Pauschalen. Für viele Pflegebedürftige reichen deshalb Rente und Pflegegeld nicht aus, um die anfallenden Verpflichtungen zu bezahlen. Die entstehende Deckungslücke wird erst durch eigenes Vermögen, später durch das Sozialamt geschlossen. Aber Achtung: Für diese Leistungen wendet es sich an die Kinder, die hier zahlungspflichtig sind. Eine Pflegekostenversicherung verhindert diese Situation zuverlässig. Sie zahlt die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und den Überweisungen der Pflegekasse. Damit wird der Pflegeaufwand für den Betroffenen und seine Familie zu einem stressfreien Nullsummenspiel.

Ohne Nachweise gibt es kein Geld: Die Vertragsbedingungen sind durch verschiedene Tarifstufen, die von 20 bis 200 Prozent Erstattung reichen, individuell anpassbar. Grundsätzlich werden neben den direkten Pflegeleistungen auch technische Produkte abgerechnet. Damit sind wir beim einzigen Nachteil, den die Pflegekostenversicherung zeigt. Sie erfordert einen erhöhten bürokratischen Aufwand, den mancher alte Mensch alleine vielleicht nicht mehr bewältigen kann. Alle Ausgaben müssen mit Belegen und Rechnungen nachgewiesen werden, damit eine Erstattung der Beträge erfolgt. / aufrufen

TIPP: 

Abzocke! Langzeitkranke im UKSH Klinikum in Kiel müssen extrem hohe Gebühren für das Fernsehprogramm berappen!

Diese brutale Abzocke geht eindeutig zulasten schwerkranker Patienten. So sollte ein leukämiekranker Patient für fünf Monate gut 300 Euro für die Nutzung des TV Gerätes bezahlen obwohl der Rundfunkbeitrag derzeit lediglich bei 17,50 Euro liegt. Handelt es sich jedoch um ein Mehrbettzimmer muss jeder Patient diese Gebühr bezahlen. Patienten die sich dies finanziell nicht leisten können wird skrupellos der Ton abgestellt. Und die Fahnenstange ist noch nicht erreicht! Sofern der Masterplan für das Klinikum 2018 fertiggestellt ist werden Patienten noch intensiver zur Kasse gebeten, dann müssen Langzeitpatienten auch für Internet und WLAN bezahlen!