Pressefreiheit

Pressefreiheit – Meinungsfreiheit – Zensurverbot: “Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […]. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.” (Art. 5, Abs. 1 GG)

Die Pressefreiheit erlaubt jedem, journalistisch tätig zu sein und das zu tun, was dafür notwendig ist. Daher ist auch der Druck, die Verbreitung etc. von der Pressefreiheit geschützt. Der Staat darf keinen Einfluss darauf nehmen und muss vielmehr dafür sorgen, dass die Medien auch bestehen können. Wie für die Meinungs- gilt für die Pressefreiheit: Auch wenn ein Zeitungsartikel, ein Beitrag im Fernsehen o.ä. qualitativ fragwürdig ist, ist er doch erlaubt. Die Verfassung schützt ihn.

Meinungsfreiheit: Die Meinungsfreiheit, wie sie der erste Satz des Artikels 5 beschreibt, ist ein Menschenrecht. Als solches steht sie auch in der “Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten”, die der Europarat 1950 entworfen hat, und wurde von da aus in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufgenommen. Die Meinungsfreiheit hat eine doppelte Funktion: Einerseits dient sie jedem einzelnen Menschen, seine Persönlichkeit zu entwickeln. Gleichzeitig ermöglicht sie den Meinungsaustausch im Kontakt mit anderen Menschen. Dabei ist es unwichtig, ob die Meinung sinnvoll, interessant und wertvoll ist. Jeder darf zeigen, was er denkt – ob in Bildern, einem Text oder im Gespräch.

Zensurverbot: Jegliche Aktion, die die Medienfreiheit einschränken könnte, ist verboten. Daher darf eine Vorzensur nicht bestehen. Eine Nachzensur ist unter Umständen möglich, z.B. wenn ein Medienbeitrag jugendgefährdend ist.

Autor: Holger Schnittker / Quelle: pressefreiheit-wissen.de

Egal auf welcher Seite die Mainstream-Medien auch stehen, eines ist klar: Die Meinungsfreiheit wird ohnehin immer mehr in Deutschland eingeschränkt, doch wenn nun auch noch die Pressefreiheit angegriffen wird stimmen die Verhältnisse nicht mehr. 32 Journalisten wurde beim G20-Gipfel – 2017 / Hamburg – nachträglich die Akkreditierung entzogen. Wer dafür verantwortlich ist steht noch nicht genau fest. Sicher ist aber, dass eine „Schwarze Liste“ mit Namen von Journalisten an die Polizistinnen und Polizisten des G20 Gipfels verteilt wurde. Bei der Kontrolle durch diese wurden bestimmten Journalisten die besagten Akkreditierungen entzogen. Das ist ein totaler Angriff auf die Pressefreiheit und den Grundrechten jedes Einzelnen. Wo führt das erst hin, wenn wir wegschauen?! Haben wir bald Zustände wie in der Türkei, wo Journalisten ins Gefängnis kommen wenn sie nicht das berichten was die Elite gerne hätte, das geht gar nicht?! / aufrufen