Sicherheitsschuhe: Wenn Arbeitnehmer neue Arbeitssicherheitsschuhe benötigen werden diese oft vom Arbeitgeber unter den kuriosesten Begründungen abgelehnt. Dies geschieht fast immer unter der Prämisse weil der Arbeitgeber seine Ausgaben reduzieren will. Nun sind viele ArbeitnehmerInnen verunsichert und stellen sich die berechtigte Frage: „Darf der Arbeitgeber die benötigten Arbeitssicherheitsschuhe so einfach ablehnen“?!
Diese Frage kann schnell und einfach beantwortet werden!: Generell dürfen die benötigten Arbeitssicherheitsschuhe vom Arbeitgeber nicht abgelehnt werden egal wie absurd seine Argumentationsgrundlage auch ist. Diese Tatsache ist für den Arbeitgeber im Arbeitsschutzgesetz klar geregelt:
Arbeitsschutzgesetz § 3 Absatz 3 verpflichtet Arbeitgeber zum Schutz der Mitarbeiter: Laut Arbeitsschutzgesetz ist jeder Arbeitgeber in Deutschland dazu verpflichtet in seinem Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Dabei sollen nicht nur Art und Umfang von Gefährdungen festgestellt werden, sondern darüber hinaus ermittelt werden ob diese Gefährdungen begrenzt werden können, zum Beispiel durch das Tragen von Arbeitssicherheitsschuhe. Ist dies der Fall hat der Arbeitgeber die Pflicht diese Schuhe bereitzustellen. Dementsprechend hat der Arbeitgeber auch für die Beschaffung von Sicherheitsschuhen Sorge zu tragen. Um dem Arbeitgeber Aufwand und damit verbundene Zeit zu ersparen gibt es die Möglichkeit, dass sich Arbeitnehmer ihre Arbeitsschuhe eigenverantwortlich beschaffen. Eigenverantwortlich in dem Sinne, dass der Arbeitnehmer in der Pflicht ist zu prüfen, ob die von ihm gekauften Schuhe den jeweiligen Erfordernissen seines Arbeitsplatzes entsprechen. Die Kosten müssen allerdings vom Arbeitgeber übernommen werden.
Aber Achtung: Dies gilt nicht unbedingt wenn der Arbeitnehmer spezielle Arbeitssicherheitsschuhe benötigt, dies kann aus gesundheitlichen Gründen der Fall sein. In diesen Fällen sollte der Arbeitnehmer zunächst mit seiner Krankenkasse Kontakt aufnehmen und fragen ob diese sich an den Kosten beteiligt. Auch der Arbeitgeber beteiligt sich eventuell an den Kosten und übernimmt einen Teil, dies sollte der Arbeitnehmer im Vorfeld mit dem Arbeitgeber aber klären…